Bischöfliches
Offizialat
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Das Offizialat ist eine eigenständige bischöfliche Behörde, die vom Offizial geleitet wird. Der Offizial bzw. Gerichtsvikar einer Diözese ist der Vertreter des Bischofs im Gerichtsbereich, ähnlich wie der Bischof in der Verwaltung durch den Generalvikar vertreten wird.
Der Offizial ist Leiter des kirchlichen Gerichts und muss Priester sein. Ihm stehen der Vizeoffizial als Stellvertreter sowie fachlich ausgebildete kirchliche Richter zur Seite.
Das Offizialat ist als kirchliches Gericht zuständig für alle kirchlichen Streit- und Strafsachen, hauptsächlich für kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren.
Im Ehenichtigkeitsverfahren geht es nicht um die Scheidung einer Ehe, da nach Auffassung der katholischen Kirche, entsprechend der Weisung des Neuen Testaments, eine gültig geschlossene Ehe unter Christen die beiden Partner zu einem unauflöslichen Bund der Liebe und Treue vereint. In einem kirchlichen Eheverfahren kann jedoch geprüft werden, ob es bei der Heirat überhaupt zu einer gültigen Ehe gekommen ist, d. h. ob die Voraussetzungen für eine solche Ehe bei beiden Partnern gegeben waren.
Bistum Fulda
Bischöfliches Generalvikariat
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