Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates, Arbeitsweise und Zusammensetzung sind in der "Satzung für die Pfarrgemeinderäte der Diözese Fulda" geregelt. Die "Ordnung für die Wahl der Pfarrgemeinderäte in der Diözese Fulda" strukturiert die Wahlvorbereitung und regelt die Durchführung der Wahl. Die Zusammenarbeit von Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat, Anhörungsrecht und gegenseitige Einladung sind in der "Verordnung über die Zusammenarbeit von Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat in der Diözese Fulda" geregelt. Die Dokumente sind in einer Datei zusammengefasst und per Download verfügbar.
Bistum Fulda
Bischöfliches Generalvikariat
Paulustor 5
36037 Fulda
Postfach 11 53
36001 Fulda
Telefon: 0661 / 87-0
Telefax: 0661 / 87-578
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