Das Domkapitel ist das bei
der Kathedralkirche des Bistums bestehende Priesterkollegium. Es ist eine
juristische Person nach kirchlichem und staatlichem Recht. Das Fuldaer
Domkapitel besteht aus dem Domdechanten und fünf residierenden Domkapitularen.
Ferner gehören zum Domkapitel vier Dompräbendaten; diese sind rangniedere
Domgeistliche, die an den gottesdienstlichen Aufgaben des Domkapitels
teilhaben, aber nicht bei Sitzungen und Beschlussfassungen des Domkapitels
mitwirken. Die Domkapitulare ernennt der Bischof abwechselnd nach Anhörung und
mit Zustimmung, die Dompräbendaten nach Anhörung des Kapitels. Der Bischof kann
auch Priester aufgrund ihrer Verdienste nach Einholung des Rates des
Domkapitels zu Ehrendomkapitularen ernennen. Ehrendomkapitulare genießen die
Ehrenrechte der Domkapitulare (insbesondere Titel und Chorkleidung), besitzen
aber nicht deren sonstige Rechte und Pflichten.
Das Domkapitel ist
für die feierliche Gestaltung der Gottesdienste im Hohen Dom verantwortlich. Der
Domdechant und die residierenden Domkapitulare unterstützen darüber hinaus den
Bischof in der Leitung der Diözese. Insbesondere nimmt das Domkapitel die
Aufgabe des Konsultorenkollegiums wahr, welches der Bischof vor bestimmten
wichtigen Entscheidungen um seinen Rat oder, sofern kirchenrechtlich geboten,
um seine Zustimmung zu ersuchen hat. In Zeiten der Sedisvakanz des Bischöflichen
Stuhls hat das Domkapitel gemäß dem Preußischen Konkordat von 1929 das Recht
der Bischofswahl aus einer vom Papst vorgelegten Dreierliste. Wahlberechtigt
sind der Domdechant und die residierenden Domkapitulare. Diese wählen zu Beginn
der Sedisvakanz auch den Diözesanadministrator, der das Bistum bis zur Ernennung
eines neuen Bischofs durch den Papst verwaltet.
Dem Fuldaer Domkapitel
steht der Domdechant vor. Dieser wird durch das Domkapitel gewählt und dann vom
Diözesanbischof bestätigt. Dem Domdechanten obliegen unter anderem die
Beaufsichtigung von Restaurierungsarbeiten sowie die Genehmigung von Veranstaltungen
im Dom. Er ist auch für Dommuseum und Kirchenmusik zuständig. Dieses Amt hat
seit November 2021 Weihbischof Prof. Dr. Karlheinz Diez inne.
Neben Domdechant Weihbischof Prof. Dr. Karlheinz Diez gehören dem Domkapitel derzeit an: Vizeoffizial Prälat Prof. Dr. Lothar Wächter, Prälat Peter-Martin Schmidt, Msgr. Prof. Dr. Cornelius Roth, Generalvikar Prälat Christof Steinert sowie Domkapitular Pfarrer Thomas Renze.
Bistum Fulda
Bischöfliches Generalvikariat
Paulustor 5
36037 Fulda
Postfach 11 53
36001 Fulda
Telefon: 0661 / 87-0
Telefax: 0661 / 87-578
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