Das Zweite Vatikanische Konzil hat sowohl mit dem von ihm ausgehenden Impuls, aber auch durch entsprechende Reformen der Liturgie einen wesentlichen Beitrag zur Erstellung des ersten gemeinsamen „Gotteslob“ geleistet. Bereits während den Beratungen der Liturgiekonstitution des Konzils fassten die deutschen Bischöfe im August 1962 den Beschluss, ein neues Gebet- und Gesangbuch zu erarbeiten. Nachdem ein gutes Jahr später die Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ verabschiedet wurde, führten deren wesentliche Reformen – wie zum Beispiel die Verwendung der Muttersprache, aber auch die neue liturgische Bedeutung der Gemeindegesänge – bereits 1964 zum endgültigen Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz, für alle deutschen Diözesen ein einheitliches Gebet- und Gesangbuch zu erstellen. Diesem Projekt schlossen sich im März 1966 die österreichischen Bischöfe an wie auch die Bischöfe von Bozen-Brixen, Luxemburg, Lüttich und Straßburg. Ohne die gravierenden liturgischen Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils als Treibkraft eines gemeinsamen, also inhaltlich in weiten Teilen identischen Gebet- und Gesangbuchs wäre ein derartiges Projekt wohl kaum durchführbar gewesen.
Das (noch) aktuelle „Gotteslob“ wurde in den 1960er Jahren erstellt und versieht seit nunmehr fast 40 Jahren seinen Dienst in den Pfarrgemeinden und Familien. Sicherlich kann man unterschiedlicher Auffassung sein, wann ein Buch inhaltlich veraltet ist und deshalb ersetzt werden sollte. Jedoch haben Umfragen in den Pfarrgemeinden aller Diözesen, die das „Gotteslob“ als Gebet- und Gesangbuch nutzen, einen unüberhörbaren Wunsch nach einer inhaltlichen wie pastoralen zeitgemäßen Aktualisierung des Werkes ergeben, der nicht mehr durch die Erstellung von weiteren diözesanen „Anhangsanhängen“ entsprochen werden konnte. In den vergangenen 50 Jahren haben sich nicht nur unsere Umwelt, unsere Gesellschaft und unser Sprachverständnis verändert; vielmehr werden auch im persönlichen Glaubensleben Themen ganz anders gewichtet und behandelt. Die Frage nach Leid, Tod und Trauer war Ende der 1960er Jahre zumindest für das „Gotteslob“ eher untergeordnet.
Themenbereiche wie zum Beispiel „Bewahrung der Schöpfung“ hatten kaum Bedeutung. Ebenso wenig konnten damals die inzwischen allgemein gewünschten und eingesungenen Neuen Geistlichen Lieder berücksichtigt werden, wie es im aktuellen Buch auch an Antworten auf die neuen pastoralen Herausforderungen der Pfarrgemeinden, Pfarreiengemeinschaften und Pfarrverbände fehlt. Das künftige „Gotteslob“ möchte genau diesen aktuellen wie auch den absehbaren Bedürfnissen Rechnung tragen.
2001 errichtete die Deutsche Bischofskonferenz die Unterkommission „Gemeinsames Gebet- und Gesangbuch“. Zuvor hatten die Bischofskonferenzen Deutschlands und Österreichs sowie der Bischof von Bozen und Brixen angesichts der großen Veränderungen im kirchlichen Leben beschlossen, ein neues Gebet- und Gesangbuch zu erarbeiten. Am 6. April 2002 trafen sich erstmals die Bischöfe Friedhelm Hofmann (damals noch Weihbischof in Köln, heute Bischof von Würzburg), Egon Kapellari (Graz-Seckau), Alois Kothgasser (Salzburg), Ludwig Schick (Bamberg) und Joachim Wanke (Erfurt) in Köln zur konstituierenden Sitzung der neuen Unterkommission. Dabei wurden erste Arbeitsstrukturen diskutiert, aber auch die Einbindung weiterer Beraterinnen und Berater gewünscht. Vorsitzender der Unterkommission ist seither Bischof Hofmann. Dass das Gremium Unterkommission heißt, liegt daran, dass es der Liturgiekommission der Bischofskonferenz zugeordnet ist. In zehn verschiedenen Arbeitsgruppen bereitete die Unterkommission seit 2004 die inhaltliche Ausgestaltung des neuen „Gotteslob“ vor. Die Gruppen sind in die drei Bereiche Gesänge, Texte und Liturgie unterteilt. Bei den Gesängen geht es unter anderem um Lieder, um Gregorianik, um Psalmodien und um die musikalischen Begleitpublikationen wie Orgel- und Klavierbuch. Der Bereich Texte umfasst die Gebete, erklärende Texte zu Glaubensfragen und die Buchgestaltung. Die Arbeitsgruppen im Bereich Liturgie beschäftigten sich schließlich mit der Feier der heiligen Messe, mit anderen sakramentalen Feiern wie Taufe, Beichte oder Hochzeit sowie mit der Tagzeitenliturgie, der Wort-Gottes-Feier und Andachten.
Rund 60 Fachleuten aus Österreich, Deutschland und Südtirol wirkten in diesen Arbeitsgruppen mit. Besonders wichtig war der Unterkommission, in jeder Arbeitsgruppe Frauen und Männer zu berufen, die als haupt-, neben- oder ehrenamtliche Kräfte in den Pfarrgemeinden ihren Dienst versehen. Ihre Aufgabe war es insbesondere, die Arbeit der Gremien „zu erden“, also an den Bedürfnissen der Pfarreien anzupassen.
Für die Unterkommission hieß es zunächst einmal, eine Akzeptanzerhebung zum bisherigen „Gotteslob“ durchzuführen, das seit 1975 in den Gemeinden genutzt wird. Nach der Auswertung der Umfrage starteten 2004 die Arbeitsgruppen. Parallel hierzu traf man sich mit den Beauftragten der 37 beteiligten Diözesen für das „Gotteslob“. Von Advent 2007 bis Pfingsten 2008 erfolgte mit der Probepublikation ein Test exemplarischer, vielfach auf Wunsch der Pfarreien neu erarbeiteter Inhalte. 186 Gemeinden in Deutschland, Österreich und Südtirol erprobten und bewerteten eine gezielt ausgewählte Lieder, Gebete und Texte. Im August 2008 beriet die Unterkommission die Ergebnisse der Auswertung der Testphase mit der Probepublikation. In Folge entstand der Stammteil des neuen „Gotteslob“, den die 37 Diözesen mit dem jeweiligen diözesanen Eigenteil zusammenführen werden. Bis zur Drucklegung war es aber noch ein weiter Weg: die Zustimmungen der Bischöfe aller beteiligten 37 Bistümer einholen, die Rechtefragen klären, die Buchgestaltung festlegen, das musikalisches Begleitmaterial erstellen, die Einführung des „Gotteslob“ planen und vieles mehr. Mit dem Start des Drucks des neuen „Gotteslob“ hat die Unterkommission ihren Auftrag nahezu erfüllt.
Das neue „Gotteslob“ trägt den aktuellen wie auch den absehbaren Bedürfnissen der Pfarrgemeinden Rechnung. Das gilt sowohl für den musikalischen Bereich als auch für alle Texte des Werks. So berücksichtigt das neue „Gotteslob“ im Unterschied zu seinem Vorgänger Gesänge aller Epochen – also auch Lieder, die aus Gründen des damaligen Zeitgeistes im bisherigen Gebet- und Gesangbuch nicht aufgenommen wurden. Selbstverständlich ergänzt auch Neues Geistliches Liedgut das zur Verfügung stehende Repertoire. Regionale Liedtraditionen werden vom jeweiligen Eigenteil der einzelnen Diözesen bedacht. Aber auch die Texte des neuen Gebetbuchs haben sich verändert. Einführungen in die Sakramente vermitteln in neuer Sprachgestalt nicht nur theologische Grundlagen, sondern wollen auch alle wichtigen Fragen beantworten – beispielsweise wer Taufpatin oder Taufpate werden kann, wer firmt und welche Aufgaben Eltern, Paten und Gemeinden bei der jeweiligen Spendung der Sakramente übernehmen.
Die drei Herausgeber des neuen Gebet- und Gesangbuchs haben sich bereits vor einigen Jahren darauf verständigt, den bisherigen Namen „Gotteslob“ für das neue Werk beizubehalten. Herausgeber sind die Deutsche Bischofskonferenz, die Österreichische Bischofskonferenz sowie der Bischof von Bozen-Brixen.
Das neue „Gotteslob“ folgt der bereits bekannten und bewährten Ordnung des bisherigen Gebet- und Gesangbuchs. In einem Stammteil sind jene Gesänge, Gebete und Texte beheimatet, die in allen Diözesen Deutschlands, Österreichs sowie im Bistum Bozen-Brixen eine gemeinsame Grundlage für die Gestaltung der Gottesdienste, aber auch für das gemeinsame Singen und Beten im häuslichen Umfeld darstellen. Dem Stammteil folgt der sogenannte „Eigenteil“ der jeweiligen Diözese, der vor allem die örtlichen Gesangs- und Gebetstraditionen berücksichtigt und lebendig hält. Sowohl Stamm- als auch diözesaner Eigenteil gliedern sich in drei Bereiche: Ein erster Bereich möchte vor allem das persönliche Gebet und das Beten in kleineren Gruppen und häuslichen Gemeinschaften unterstützen; ein zweiter Bereich umfasst im Wesentlichen alle Gesänge des Buches, während der dritte Bereich seinen Schwerpunkt auf die Feiern der Sakramente und der weiteren gottesdienstlichen Feiern legt.
Je nach Umfang des Eigenteils eines Bistums wird das neue „Gotteslob“ zwischen 1200 und 1300 Seiten umfassen. Das entspricht im Wesentlichen dem Umfang des bisherigen „Gotteslob“ mit den oftmals eingelegten Ergänzungsheften. Der Ladenpreis der Diözesanausgaben ist noch von den Diözesen und Diözesanverlagen zu kalkulieren. Aufgrund der jeweils unterschiedlichen Gestaltung der Eigenteile und der damit verbundenen Kosten muss der Kaufpreis jeder einzelnen Ausgabe eigens berechnet werden. Dabei verfolgen alle Diözesen das Ziel eines möglichst günstigen Ladenpreises.
Das Deutsche Liturgische Institut befasst sich derzeit mit umfangreichen Maßnahmen zur Einführung des neuen „Gotteslob“. Dabei sind natürlich auch die neuen Medien und die heutigen technischen Möglichkeiten mit im Blick. Auch an Apps wurde gedacht. Jedoch geben die urheberrechtlichen Bestimmungen enge Grenzen vor, die einen „kostenlosen“ Zugriff auf alle denkbaren Inhalte des neuen „Gotteslob“ erschweren oder gar unmöglich machen. Daher kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Antwort gegeben werden, welche Bereiche und Inhalte des „Gotteslob“ über die neuen Medien abgerufen werden können.
Wirklich nur Gute. Die Pfarrgemeinden wurden sehr früh in den Entstehungsprozess des neuen „Gotteslob“ eingebunden. Da keine „Therapie ohne vorherige Diagnose“ erfolgen sollte, stand am Anfang der Arbeit am neuen Gebet- und Gesangbuch eine umfangreiche Akzeptanzerhebung zum bisherigen Werk. Neben wissenschaftlichen Arbeiten wurden die in den vergangenen 35 Jahren gesammelten Zuschriften der Gemeinden und einzelner Personen ausgewertet und den jeweiligen Inhalten des alten Gebet- und Gesangbuchs zugeordnet. Hiernach zeigte sich ein weiterer Klärungsbedarf zu ergänzenden Fragestellungen. Diesem Bedarf wurde in einer breit angelegten Umfrage in über 4500 Pfarrgemeinden mit großem Interesse Rechnung getragen. Knapp 2000 detaillierte Rückmeldungen gingen bei der Unterkommission ein und konnten für die danach beginnenden inhaltlichen Arbeiten am neuen „Gotteslob“ nutzbar gemacht werden.
Die im Rahmen der Akzeptanzerhebung gewonnenen Erkenntnisse, Wünsche und Erwartungen führten zu einer Probepublikation, in der erste inhaltliche Umsetzungen in insgesamt 186 Pfarreien aller beteiligten Diözesen getestet wurden. An dieser Erprobung, die vom 1. Advent 2007 bis zum Pfingstfest 2008 andauerte, nahmen Mitfeiernde der heiligen Messe genauso teil, wie auch Familien, Pfarrgruppen, Ordensgemeinschaften und Einzelpersonen. Diese erhielten die Probepublikation zum persönlichen Beten und Singen mit nach Hause und konnten auf diese Weise ihre detaillierten Erfahrungen und Erkenntnisse der Unterkommission mitteilen. Alle Befragten haben hiervon regen Gebrauch gemacht.
Mit professioneller Unterstützung hatte die Unterkommission einen breit angelegten Kriterienkatalog zur Auswahl der Testgemeinden erstellt. Dieser Katalog berücksichtigte unter anderem unterschiedliche gemeindliche Strukturen und personelle örtliche Gegebenheiten. Die Auswahl entsprechender Testgemeinden wurde bewusst den beteiligten Diözesen übertragen; diese kennen ihre Pfarrgemeinden und wissen um die jeweiligen pfarrlichen Konstellationen vor Ort. Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass tatsächlich den verschiedenen Gemeindesituationen Rechnung getragen werden konnte. Strukturell war die Umfrage so angelegt, dass nicht nur einzelne Gemeindemitglieder zu Wort kamen, sondern auch die feiernde Gottesdienstgemeinde (durch Einreißzettel befragt), Seelsorger und Kirchenmusiker mit je eigenen Fragebögen in die Umfrage eingebunden wurden. So erhielt die Unterkommission teilweise 10.000 und mehr Antworten zu ein und derselben Frage; diese Anzahl garantiert eine hohe Aussagekraft der erlangten Ergebnisse.
Die Unterkommission hat alle Antworten ausgewertet. Dies wurde dadurch vereinfacht, dass die Befragten größtenteils ihre Fragebögen per Internet beantwortet haben. Das so gewonnene, einzeln aufbereitete umfangreiche Zahlenmaterial wurde allen Arbeitsgremien der Unterkommission zur Verfügung gestellt, ebenso aber auch den Diözesen für ihre Eigenteilarbeit überlassen. Tatsächlich geben die Antworten der Befragten in den meisten Fällen eine deutliche Richtung vor. Zu vielen grundsätzlichen Fragestellungen gibt es klare Voten. Dies gilt zum Beispiel für die Grafik und das Notenbild des Buchs, aber auch für Mehrstimmigkeit, Mehrsprachigkeit und Akzeptanz einzelner Lieder und Gesänge.
In einem nicht erwarteten Umfang haben die Befragten die zur Erprobung gestellten neugestalteten Texte und Gesänge des neuen „Gotteslob“ bestätigt. Überrascht hat insbesondere die deutlich positive Annahme der vervollständigten Tagzeitenliturgie-Modelle und der neu gestalteten Andachten. Gleiches gilt im Übrigen auch für das neue Layout des Buches. Umgekehrt gab es auch kritische Rückmeldungen, die bei der endgültigen Gestaltung des neuen „Gotteslob“ Berücksichtigung fanden. So haben die Gemeinden den Abdruck mehrstimmiger Gesänge negativ bewertet, sodass nur in wenigen ausgewählten Fällen mehrstimmige Lieder und Kehrverse in das neue „Gotteslob“ aufgenommen werden. Gleiches gilt auch für den Abdruck von Liedtexten in mehreren Sprachen. Diese Ergebnisse überraschten umso mehr, als die Pfarrgemeinden noch in der Akzeptanzerhebung im Jahr
2003 Mehrstimmigkeit und Mehrsprachigkeit von Gesängen besonders gewünscht hatten. Nun votierten die Pfarreien im Rahmen der Erprobung gegen diese Gestaltungsformen. Auch dies wurde bei der Erarbeitung des neuen „Gotteslob“ berücksichtigt.
Im Stammteil des alten Gebet- und Gesangbuchs befinden sich etwa 270 Lieder, von denen gut die Hälfte in das neue Gotteslob übernommen wurde. Fehlen werden zukünftig jene Lieder, die in den vergangenen fast 38 Jahren keine oder nur wenig Akzeptanz in den Gemeinden fanden. Ergänzt wurde das bisherige Liedgut hingegen um Gesänge, die in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder im Stammteil vermisst wurden – sei es, weil diese Lieder aus Gründen des damaligen Zeitgeistes im alten „Gotteslob“ keine Aufnahme fanden, oder weil diese Lieder erst während der vergangenen 30 bis 40 Jahre neu entstanden sind. Viele der „neuen“ Stammteillieder sind jedoch bereits aus den diözesanen Eigenteilen oder aus den in den vergangenen Jahren verstärkt entstandenen diözesanen Ergänzungsheften bekannt.
Unser persönlicher Glaube lebt nicht nur aus den jeweils eigenen Erfahrungen eines Menschen, sondern wesentlich auch aus unserer christlichen Tradition. Gebete und Gesänge anderer Generationen sind Glaubenszeugnisse der jeweiligen Zeiten, die uns in unserem Glaubensleben unterstützen und unseren persönlichen Glauben stärken. Wenn Inhalte aus anderen Jahrhunderten stammen, sind sie wegen ihres „Alters“ nicht automatisch schlecht oder als überholt zu bewerten. Lieder wie „O Heiland, reiß die Himmel auf“ oder „Lobe den Herren“ haben von ihrer Aktualität nichts eingebüßt. Daher bleibt es Aufgabe, diese Glaubenszeugnisse zu erschließen, sofern tatsächlich einmal das eine oder andere Wort ungebräuchlich erscheint. Hierzu können beispielsweise Liedpredigten einen wertvollen Beitrag leisten und „ältere“ Sichtweisen neu erschließen. Dabei ist es durchaus ein Zeichen des Respekts vor den jeweiligen Autoren und Lebensumständen, nicht einfach uns unverständliche Begriffe durch heutige Alltagsworte zu ersetzen, die zudem oftmals nicht der Aussagequalität des ursprünglichen Textes entsprechen.
Wesentliche Kriterien der Liedauswahl durch die Unterkommission waren qualitativ inhaltliche und musikalische Aspekte, die Übereinstimmung mit dem Glauben sowie die thematische Ausrichtung des Liedes, aber auch die Akzeptanz in den Gemeinden. So war zum Beispiel das Lied „Menschen, die ihr wart verloren“ bislang nur in den Eigenteilen der Diözesen vorhanden. Dieses Lied ist nun – dem Wunsch vieler Gemeinden entsprechend – im Stammteil abgedruckt. Da ein Gebet- und Gesangbuch in der Regel etwa eine Generation lang seinen Dienst in den Familien und Pfarrgemeinden versieht, wurde der Blick vor allem auf jene Gesänge gerichtet, von denen man zumindest aus heutiger Sicht davon ausgehen darf, dass sie die gesamte Laufzeit des neuen Gotteslob bereichern werden.
Zunächst einmal durch verständliche Texte. Die Akzeptanzerhebung zum alten „Gotteslob“ ergab eine deutliche Kritik an der damals verwendeten Sprache. Diese wurde zum Teil als antiquiert, belehrend oder zumindest als nicht mehr zeitgemäß und daher als unverständlich bezeichnet. Für die Unterkommission war das der wesentliche Ansatzpunkt, bei der Neugestaltung von Inhalten den aktuellen Bedürfnissen der Gemeinden und Familien Rechnung zu tragen. Dies gilt sowohl für die thematischen Einführungen als auch für die Gestaltung von Gottesdiensten, Andachten und den Gebetsteil. Aber auch inhaltlich wurde viel getan: So wird dem Wunsch an ein neues „Gotteslob“ entsprochen, erstmalig „Häusliche Feiern“ im Kreise von Familien und Freunden anzubieten: Diese bereichern das gemeinsame Singen und Beten in gewohnter Lebensumgebung zum Beispiel im Advent oder am Heiligen Abend. Besonderer Wert wurde auch auf die Vielfalt der angebotenen Tagzeitenliturgien gelegt. Diese berücksichtigen nun nicht nur vollständige Gottesdienstmodelle, sondern auch alternative Formen wie Morgen- und Abendlob. Schließlich präsentieren sich die Andachten in völlig neuem Gewand, sodass sie nun nicht nur zur gemeinsamen Feier in der Kirche, sondern auch zum privaten Beten einladen.
Das neue „Gotteslob“ ist ein völlig neu erarbeitetes Gebet- und Gesangbuch, das den aktuellen Bedürfnissen des einzelnen betenden Menschen genauso Rechnung trägt wie den Erwartungen in den Pfarrgemeinden. Seit der Einführung des alten Gebet- und Gesangbuchs im Jahre 1975 haben sich die Ansprüche der Menschen an Texte und Liedgut verändert. Das Nachfolgewerk geht genau auf diese Veränderungen ein und dient daher nicht nur einer lebendigeren Mitfeier der Liturgie, sondern berücksichtigt in seinen Texten und Gesängen die Lebenserfahrung der Menschen zu Beginn des 3. Jahrtausends, ihre Religiosität, ihre Spiritualität und Glaubenssuche. Dies sollte für jeden Anlass und Anreiz sein, sich das neue
„Gotteslob“ zu kaufen und es in den nächsten 30 Jahren zu nutzen.
Das bisherige Gebet- und Gesangbuch wurde leider überwiegend nur in den Kirchen und Gottesdiensträumen genutzt. Doch endet das Glaubensleben nicht an der Kirchentüre beim Verlassen der Kirche, sondern prägt gerade den Alltag – Tag für Tag aufs Neue. Daher möchte das neue „Gotteslob“ neben der liturgischen Bedeutung und Verwendung vor allem auch ein Hausbuch sein. So bietet es unterschiedliche Inhalte an, die den Menschen zu Hause in ihrem familiären Umfeld helfen, ihren Glauben täglich neu zu (er-)leben und zu gestalten. Hierzu dient nicht nur eigens der Gebetsteil des neuen „Gotteslob“, sondern auch die vervollständigten Tagzeitenliturgie-Feiern, das Morgenlob oder Abendlob, aber auch einzelne Andachtsabschnitte. Völlig neu ist zudem das Angebot an „Häuslichen Feiern“, also an gestalteten Gottesdiensten, die als Dank- oder Segensfeier oder zum gemeinsamen Feiern des Weihnachtsfestes gerade für Familien und häusliche Gemeinschaften vorbereitet wurden. Zudem eröffnet mir das neue „Gotteslob“ auch Antworten auf konkrete Fragen, die sich mir in meinem Glaubensleben immer wieder stellen: Wie bete ich zu Gott? Wie bete ich mit meinen Kindern? Wie gestalte ich mit meiner Familie den Heiligen Abend? – Aber auch praktische Fragen finden im Buch eine Antwort: Was ist ein Sakrament? Was ist Weihwasser, was ein Tabernakel? So möchte das neue „Gotteslob“ wirklich zum alltäglichen Wegbegleiter werden.
Seitdem Ende 2012 die Druckfreigabe für das neue „Gotteslob“ erteilt wurde, wird die Erstauflage des neuen Gebet- und Gesangbuchs erstellt. Da neben einem gemeinsamen Stammteil alle Bistümer ihre diözesanen Traditionen in entsprechend individuell gestalteten Eigenteilen beibehalten, müssen insgesamt 25 unterschiedliche Diözesanausgaben gedruckt und gebunden werden. Angesicht einer Erstauflage von rund 3,6 Millionen Exemplaren hofft die Bischofskonferenz, das neue Gotteslob im Advent 2013 in allen Pfarrgemeinden einführen zu können. Parallel hierzu wird auch der Verkauf starten.
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